Auf dem Weg nach Hause

 

Wir freuen uns mit Ihnen, wenn Ihr Heilungsprozess soweit fortgeschritten ist, dass der Zeitpunkt Ihrer Entlassung gekommen ist. Die Entscheidung hierüber kann nur Ihr behandelnder Arzt treffen. Ein vorzeitiges Verlassen unseres Hauses erfolgt auf eigene Verantwortung und gegen Ihre Unterschrift.

Bitte denken Sie daran, geliehene Gegenstände (z. B. Bücher aus der Bibliothek) zurückzugeben und Ihre im Tresor hinterlegten Wertsachen und Geldbeträge in Empfang zu nehmen.

Elternschule Sonnenschein

Angebote rund um die Geburt bietet die Elternschule „Sonnenschein“. Mit Kreißsaalführung, Kursen zur Geburtsvorbereitung und Schwangerenschwimmen, Rückbildungsgymnastik und Stillgruppe, Babyschwimmen, Säuglingsgymnastik und Erste-Hilfe-Kursen begleiten Ärzte, Hebammen und Kinderkrankenschwestern die Eltern durch die Zeit rund um die Geburt.

Unter dem Dach der Elternschule „Sonnenschein“ haben sie gemeinsam ein rundes „Paket“ geschnürt. Nähere Informationen gibt es unter einer zentralen Rufnummer. Hier ist auch eine Anmeldung möglich. 172 - 35 64, Opens window for sending emailE-Mail

Entlassmanagement

Für viele Menschen ist ein Aufenthalt im Krankenhaus mit Fragen und Unsicherheiten verbunden. Bedingt durch eine Erkrankung können sie vieles während und nach dem Aufenthalt nicht mehr so bewältigen, wie es vorher noch möglich war.

Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und sozialen Hintergründe plant und organisiert das Team des Entlassmanagements mit Ihnen und Ihren Angehörigen spezielle Rehabilitationen, die Rückkehr in die häusliche Umgebung, eine pflegerische Versorgung zu Hause oder - falls erwünscht - einer Pflegeeinrichtung.

Kontakte:

  • Sozialdienst: 0209 172-3175
  • Pflegeüberleitung: 0209 172-4868
  • Familiale Pflege: 0209 172-53060

Zuzahlung

Vergessen Sie bitte nicht, den Zuzahlungsbetrag für die vollstationäre Krankenhausbehandlung in Höhe von 10 Euro/Tag an der Kasse zu bezahlen. Dieser Betrag ist für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu entrichten.

Von der Zuzahlungspflicht befreit sind:

  • Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • teilstationäre Krankenhauspflege
  • Wöchnerinnen (sechs Tage Entbindungsanstaltspflege)

Sie können die Zuzahlung auch per Überweisung leisten. An der Information erhalten Sie dafür einen Überweisungsträger.

 

NEWS

23. 05. 2013
Neuer Baby-Schwimmkurs im Marienhospital Gelsenkirchen
In dem Kurs, der am 5. Juni beginnt, sind noch wenige Plätze frei.
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21. 05. 2013
Eine Extraportion Streicheleinheiten fürs Baby
Ein neuer Kurs in Ayurvedischer Babymassage beginnt am 6. Juni am Marienhospital Gelsenkirchen
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17. 05. 2013
Die Sarkoidose - eine rätselhafte Erkrankung
Veranstaltung der Patientenliga Atemwegserkrankungen am 29. Mai
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17. 05. 2013
Zeit für Patienten
Kurs für künftige Patientenpaten beginnt im Juli
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14. 05. 2013
Kinder helfen Kindern!
Kleider- und Spielzeugmarkt im Kindergarten St. Martin zugunsten des Projektes „Schulen für Haiti“ am 25. Mai
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