gemeinsam mit Ihnen wollen wir die Verbreitung des Coronavirus eindämmen und das Risiko einer Ansteckung unserer Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besuchern sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduzieren. Deswegen haben wir bis auf Weiteres unsere Besuchszeitenregelung geändert.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Das Direktorium
Krankenhäuser sind gemäß der Corona-Schutzverordnung (in der ab dem 23. Dezember gültigen Fassung) verpflichtet, Besuche im Rahmen eines einrichtungsbezogenen Besuchskonzepts zu regeln, welches Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts beachtet. Für unser Haus heißt das:
Bitte beachten Sie, dass es für die Intensivstation, die Infektionsbereiche, die Geburtsstation, die Kinderklinik und nach ärztlicher Einschätzung abweichende Regelungen geben kann.
Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!
Ihr Krankenhausdirektorium