seit dem 08.04.2023 sind die verpflichtenden Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes im Kampf gegen das Coronavirus ausgelaufen - dies betrifft auch die Pflicht zum Tragen von Corona-Schutzmasken bei Besuchen im Krankenhaus.
Der Wegfall der Maskenpflicht ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zu Normalität jenseits der Pandemie. Wir danken Ihnen für die Unterstützung bei der Umsetzung aller Maßnahmen in den vergangenen fast drei Jahren. Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung haben geholfen, Menschen vor der Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.
Auch wenn wir jetzt gemeinsam weitere Schritte in Richtung Normalität gehen können, möchten wir Sie ganz grundsätzlich bitten, bei Besuchen in unserem Krankenhaus auf die Einhaltung von Hygiene-Regeln zu achten und, auch zum Schutz Ihrer Angehörigen, Besuche in unserem Haus insbesondere dann gut abzuwägen, wenn Sie selbst Träger*in einer Infektionskrankheit sind oder Erkältungssymptome haben. Sollte ein Besuch trotzdem unbedingt notwendig sein, bitten wir Sie freiwillig eine entsprechende Schutzmaske während Ihres Besuchs im Krankenhaus (auch im Patientenzimmer) zu tragen. Und noch eine Bitte: Wenn Sie Angehörige im Krankenhaus besuchen, versuchen Sie sich so zu organisieren, dass nur eine weitere Person gleichzeitig mit Ihnen zu Besuch kommt (also maximal insgesamt 2 Personen pro Besuch) und beachten Sie die Besuchszeiten (täglich von 14:00 bis 19:00 Uhr) - auch dies dient dem Schutz der Patientinnen und Patienten und der Mitarbeitenden im Haus!
Nochmals herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Krankenhausdirektorium