Grundlagen der Weiterbildung

Die Ausbildung orientiert sich an den Vorgaben der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 21. September 2019, in Kraft getreten am 1. Juli 2020.  In mindestens jährlich stattfindenden, strukturierten Mitarbeitergesprächen werden die Ausbildungsziele definiert bzw. es wird deren Erreichen überprüft.

Es finden wöchentlich folgende, teils abteilungsübergreifende Maßnahmen statt.

Werktags: 08.00 – 08.15 h Frühbesprechung aller internistischen Kliniken
Werktags: 10:00 – 10:30 h Abteilungsbesprechung mit Fallvorstellung
Werktags: 12.30 – 13.00 h Röntgendemonstration
Werktags: 15:00 – 15:45 h Supervisionsvisite Neuaufnahmen durch Oberärzt*innen
Mittwochs: 10:30 – 12:30 h Chefarztvisite
Donnerstags: 14.45 – 16.45 h Interdisziplinäre Tumorkonferenzen, Oberarztvisite nach Absprachen, Darüber hinaus werden externe Fortbildungsmaßnahmen durch Freistellung vom Dienst und ggf. Kostenübernahme unterstützt.

Die folgende Darstellung berücksichtigt sechs Halbjahre nach Absolvierung der Basisweiterbildung „Innere Medizin“ einschließlich der Intensivmedizin (sechs Monate).

Erstes Ausbildungsdrittel (2 x 6 Monate)

Sechs Monate Stationsarzt auf einer pneumologischen Station

mit 40 Betten. Hier sollen bereits vorhandene Kenntnisse hinsichtlich der Diagnostik und Therapie pneumologischer Krankheitsbilder (COPD, Asthma, Pneumonien, pulmonale und pulmonalarterielle Hypertonie, interstitielle Lungenerkrankungen, Tumorerkrankungen) vertieft werden.

  • Die Fähigkeit zur Führung einer Station wird ebenso geschult wie der Umgang mit Patient*innen und Angehörigen und die Zusammenarbeit mit ärztlichen und nichtärztlichen Kollegen*innen sowohl innerhalb der Abteilung als auch übergreifend.
  • Einarbeitung in das Führen einer Patientenakte und Optimierung des Verfassens von Arztberichten unter besonderer Berücksichtigung des Fachgebietes.
  • Erwerb bzw. Vertiefung von Kenntnissen der Prävention und Früherkennung, Therapie und Rehabilitation pneumologischer Krankheitsbilder unter Einbeziehung psychosozialer und psychosomatischer Zusammenhänge sowie der notwendigen, ambulanten Haus- bzw. fachärztlichen Weiterbetreuung.
  • Erlernen der physiologischen Basis einen Lungenfunktionsuntersuchung und Belastungs Untersuchung in der Lungenheilkunde mit Spirometrie, Bodyplethysmographie, Bronchospasmolyse, spezifischer und nicht spezifischer bronchialer Provokationstestung. Diffusionskapazität, die Blutgasanalyse und Spiroergometrie.
  • Erlernen der Methodik, Durchführung und Interpretation von fachgebietsbezogenen Laboruntersuchungen.
  • Erwerb bzw. Erweiterung von Kenntnissen in der Probeentnahme (z.B. Pleurapunktionen) sowie deren sachgerechter Behandlung und Interpretation der Ergebnisse im Kontext mit dem Krankheitsbild.
  • Diätetische und physikalische Behandlungen, das Fachgebiet betreffend.
  • Erwerb bzw. Vertiefung pharmakologischer Kenntnisse der gebräuchlichen Therapeutika im Hinblick auf Kinetik, Wechsel und Nebenwirkungen und Adhärenz einschließlich des therapeutischen Nutzens und der Kosten/Nutzen-Relation.
  • Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik bei der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen
  • Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patient*innen und Personal einschließlich der Personalüberwachung und des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
  • Vorbereitung für Indikationsstellungen zu onkologischen Therapien, auch als multimodales Konzept : Zytostatisch  strahlentherapeutisch, zielgerichtet, immunmodulatorisch, antihormonell
  • Vorstellung im Tumorboard.
  • Erwerb von Kenntnissen und Umsetzung von Qualitätssicherung in der ärztlichen Tätigkeit und im Gutachterwesen.
  • Weiterentwicklung der Dokumentation unter den Aspekten der Rechtssicherheit und der Entgeltsysteme.

 

Sechs Monate, die folgende Komponenten beinhalten:

  • Stationstätigkeit
    Zusätzlich zu den unter Punkt 1 beschriebenen Tätigkeiten werden hier auch die Versorgung prä- bzw. poststationärer Patienten oder zur Vorbereitung einer interventionellen Therapie miteinbezogen. In diesem Zusammenhang sind vor allem Aufklärungsgespräche vor invasiven diagnostischen Untersuchungen/Therapien (Stentimplantationen oder andere bronchologische Interventionen, Stanz- und Biopsieverfahren, Drainageanlagen, Rechtsherzkatheterdiagnostik usw.) zu nennen.
    Es werden die von den zuweisenden Ärzt*innen mitgegebenen Untersuchungsbefunde gesichtet und bewertet.
    Die Anlage der verschiedenen Thoraxdrainagen sowie die Verlaufsbeurteilung der Therapieprozeduren, wie Slurry-Pleurodesen, Spülungen oder Sogeinstellungen, werden vermittelt.
  • Einarbeitung in die Beurteilung der Basisdiagnostik im Atmungslabor
    Unter Anleitung eines erfahrenen Arztes erlernen die Weiterbildungsassistenten die Durchführung und Interpretation der Lungenfunktions-Basisuntersuchungen (kapilläre BGA, 6 Minuten-Gehtest, Belastungs-BGA, Bodyplethysmographie). 
  • Einarbeitung in die Thoraxsonographie, die Aerosoltherapie und die Therapie mit Thoraxdrainagen
    Kennenlernen der Untersuchungsabläufe und Indikationen der Thoraxsonographie, Kennenlernen der Devicesysteme und der praktischen wie theoretischen Bedingungen der Aerosoltherapie sowie der pneumologischen Punktionstechniken und der diagnostischen Abläufe bei Pleuraerkrankungen einschließlich aller Punktions- und Stanzverfahren sowie Assistenz bei Drainageanlagen.
  • Einarbeitung in die radiologische und nuklearmedizinische Spezialdiagnostik des Schwerpunktes
    Es wird die Beurteilung der radiologischen und nuklearmedizinischen Diagnostik geübt und mit den Befunden der radiologischen Abteilung aktiv verglichen und ggf. diskutiert. -
  • Einarbeitung in die seuchenmedizinischen Vorschriften und infektiologischen Besonderheiten pneumologischer Erkrankungen (z.B. Behandlung der Tuberkulose)
    Erlernen und praktisches Üben der Therapie der Tuberkulose und der Beachtung anderer seuchenmedizinisch und hygienisch relevanter Vorschriften und Arbeitsprozesse.

Zweites Weiterbildungsdrittel (2 x 6 Monate)

6 Monate Stationsarzttätigkeit als bereits „erfahrener“ Arzt, „erfahrene“ Ärztin 

auf der internistisch-pneumologischen Station mit verantwortungsvoller Organisation der Stationsabläufe nach Rücksprache mit dem Oberarzt bzw. Leiter des Bereiches Pneumologie. Während dieser Zeit sollen zumindest Teile der erlernten Punktionsdiagnostik, soweit möglich, weiter vertieft und selbständig durchgeführt werden. 2. 6 Monate, die sich abermals in verschiedene Komponenten untergliedern:

  • Stationtsarzttätigkeit
    Die Tätigkeit auf der Station ist durch die im Krankenhaus im Regelfall anfallenden Ausfälle in der ärztlichen Stationsbesetzung durch Nachtdienste, Kongresse, Jahresurlaube, Schwangerschaftsvertretungen, Krankheitsfälle usw. so aufgebaut, dass eine Weiterführung von stationsärztlichen Tätigkeiten auch durch den weiterzubildenden Kollegen in einem Teilbereich erforderlich ist.
  • Erlernen der bronchologischen Funktionsdiagnostik
    Innerhalb der sechsmonatigen Einarbeitung in die bronchologische Funktionsdiagnostik erfolgt das Erlernen der Handhabung eines Bronchoskopes, der Aufbereitung und der hygienischen Implikationen sowie der endoskopischen Anatomie des Bronchialsystems und die Einarbeitung unter Anleitung eines Oberarztes in die Basisuntersuchungen der Bronchologie.
    Zusätzlich erlernen die Assistent*innen unter Anleitung die Abfassung eines Befundberichtes sowie die Aufarbeitung von Untersuchungsmaterialien (Zytologie, Abstriche), Transportbedingungen für die broncho-alveoläre Lavage, die mikrobiologische Diagnostik und weiterer Spezialuntersuchungen.
  • Einarbeitung in die Schlafmedizin, Kennenlernen der polysomnographischen und polygraphischen Diagnostik und Einarbeitung in deren Befundung
    Unter Anleitung Erlernen und Durchführen somnologischer Befunde in der Screening-Polygraphie und im Schlaflabor. -
  • Einarbeitung in die onkologischen Entscheidungsprozesse, Indikationsstellung zur nichtoperativen, operativen oder strahlentherapeutischen Behandlung der Erkrankungen des Schwerpunktes:
    Ab der zweiten Ausbildungsstufe erfolgt die Einarbeitung in onkologische Entscheidungsprozesse. Es wird die Indikationsstellung zur nichtoperativen und operativen sowie strahlentherapeutischen Behandlung der Erkrankungen erlernt. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende der dritten Ausbildungsstufe werden die Assistenten in der Planung und Durchführung stationärer Chemotherapien, entsprechender prächemotherapeutischer Kontrolldiagnostik sowie der Beurteilung der Chemotherapiefähigkeit und Überwachung des Komplikationsmanagements angeleitet. Es werden Ausarbeitungen der Chemotherapiepläne, Dosisberechnungen und Dosismodifikationen vorgenommen, die Antiemese-Konzeption aller üblichen adjuvanten und palliativen sowie neoadjuvanten Therapieschemata durchgeführt.
    Die Überwachung und das Risikomanagement aller onkologischen Therapien werden erlernt. Im Rahmen der Ausbildung wird auch die Vor- und Nachbetreuung von Chemotherapien und Radiochemotherapien und der pneumologisch-onkologischen therapie abgebildet. Die onkologische Ausbildung erfolgt in Kooperation mit dem hauseigenen, bettenführenden Schwerpunkt.

Drittes Weiterbildungsdrittel (2 x 6 Monate)

Gliederung der ersten 6 Monate in die Abschnitte

  • Durchführung der Funktionsdiagnostik als erfahrener Untersucher in allen Untersuchungsverfahren der pneumologischen Funktionsdiagnostik, inklusive allergologischer Untersuchungen (epikutane, kutane und intrakutane Teste sowie Provokationstestungen). Kennenlernen der Therapie allergischer Erkrankungen (Hyposensibilisierungsverfahren).
  • Einarbeitung und Assistenz in invasive Untersuchungsverfahren (Rechtsherzkatheter, EBUS) sowie Assistenz bei interventionellen Therapien in der Bronchologie (Kanalisationen, Stens, endoskopische Lungenvolumenreduktion) und Erlernen der starren Bronchoskopietechnik.
     

Sechsmonative Assistenz und gegen Ende der Weiterbildungszeit selbständige Durchführung aller Standarddiagnostikverfahren der Pneumologie

  • Drainagetherapien inklusive Spültechniken und Pleurodeseverfahren
  • Funktionsdiagnostik inklusive selbständiger Interpretation
  • Bronchologie inklusive Assistenz bei interventionellen Verfahren und Vertiefung der Fertigkeiten in der starren Bronchoskopie
  • Assistenz bei der Durchführung und Interpretation von Rechtsherzkatheterdiagnostik
  • Erlernen und Durchführung von Spiroergometrien -
  • Selbständige Durchführung von Thoraxsonographien inklusive Punktionstechniken -
  • Assistenz und Durchführung von CT-gesteuerten Punktionen von thorakalen Raumforderungen

Auch während des letzten Jahres wird erwartet, dass bei einem personellen Engpasseine Unterstützung und eine aushilfsweise Tätigkeit als Stationsarzt-/ärztin (erfahrener Kollege*in) erfolgen.

Zusammenfassende Strukturmerkmale und Untersuchungszahlen

Die/der Weiterzubildende wird ca. folgende Anzahl nichtinvasiver Untersuchungs- bzw. Behandlungsmethoden bzw. Interpretationen und Erstellen von Befunden erlernen:

  • mind. 500 Blutgasanalysen
  • mind. 500 Bodyplethysmographien -
  • mind. 100 Bestimmungen des CO-Transfer-Faktors
  • mind. 50 Provokationsuntersuchungen
  • mind. 500 Belastungs-BGA´s
  • mind. 500 6-Minuten-Gehtests 
  • mind. 100 Spiroergometrien
  • mind. 50 Untersuchungen der Atemregulation
  • mind. 250 thorakale Ultraschalluntersuchungen
  • mind. 150 allergologische Untersuchungen (inkl. Tuberkulinteste) -
  • mind. 500 Bronchospasmolysetests - mind. 50 polygraphische und polysomnographische Befunde
  • mind. 50 Behandlungspläne für die nicht-invasive Beatmungstherapie
  • mind. 100 Untersuchungen und Behandlungspläne für die Differentialindikationen der LTOT
  • mind. 150 Behandlungspläne für psychosomatische Atembeschwerden
  • mind. 250 Behandlungspläne für physikalische und komplementäre Atemtherapien
  • mind. 500 Röntgenthoraxbefunde
  • mind. 100 Behandlungspläne für onkologische Erkrankungen des Schwerpunktes
  • mind. 75 Behandlungspläne für Tuberkulosebehandlungen

sowie folgende Anzahl invasiver, bronchologisch/thorakoskopischer Untersuchungen und Behandllungsmethoden:

  • mind. 500 Bronchoskopien (einschl. BAL sowie aller Biopsieentnahmen)
  • mind. 100 Pleurapunktionen
  • mind. 25 Stanzbiopsien der Lunge
  • mind. 100 Thoraxdrainagen (bei mind. 20 Patient*innen mit Pneumothorax)
  • mind. 30 Thorakoskopien - mind. 50 Rechtsherzkatheteruntersuchungen
  • mind. 30 starre Bronchoskopien inkl. interventioneller Verfahren

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